Wichtige Informationen - Tubus-Röntgengerät Veraview iX

· Vertrieb des Gerätes in Deutschland


Den Vertrieb dieses Tubus-Röntgengerätes (Artikel-Nummern 1220, 1230, 1235 und 1242) werden wir in Deutschland zum 31.12.2022 bis auf weiteres einstellen. 

Wir haben die Gründe für Sie zusammengefasst:

Nach § 114 Absatz 1 Nummer 2 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29. November 2018 hat der Betreiber der Anlage dafür zu sorgen, dass Röntgeneinrichtungen zur Anwendung am Menschen über eine Funktion verfügen müssen, welche die Parameter, die zur Ermittlung der Exposition der untersuchten Person erforderlich sind, elektronisch aufzeichnet und für die Qualitätssicherung elektronisch nutzbar macht.   

Diese Anforderung gilt entsprechend der Übergangsvorschrift des § 195 Absatz 2 Satz 1 StrlSchV für alle Röntgeneinrichtungen, die nach dem 1. Januar 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden.  

Da bis heute nicht klar ist, wie die Umsetzung, Ausgestaltung und Auslegung dieser Vorschriften im Detail zu interpretieren ist, haben wir uns dazu entschieden, den Vertrieb der betreffenden Geräte bis auf weiteres einzustellen.   

Bitte achten Sie darauf, dass für die betreffenden Geräte, die Sie bis zum 31.12.2022 bestellen werden bzw. bereits bestellt haben, die Installation, Inbetriebnahme, Sachverständigenabnahme und Anmeldung zwingend noch in diesem Jahr (2022) erfolgen muss.  

Bei Systemen die nach dem 01.01.2023 in Betrieb genommen werden, kann die Nichterfüllung der o. g. Vorschriften zu einem Mangel führen und somit einer Inbetriebnahme entgegenstehen.   

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