Reaktorkatastrophe in Japan:

· Stellungnahme Bundesverband der Deutschen Industrie vom 13.04.2011 zu Lieferungen aus Japan (in Auszügen)

Dietzenbach, Mai 2011.


Maßnahmen der Bundesregierung

„… Güter, die aus Japan auf direktem Wege nach Deutschland kommen, werden bei der Einfuhr stichprobenartig auf Radioaktivität überprüft. An den Flughäfen erfolgt bereits eine nahezu vollständige Kontrolle. Der Zoll verfügt zur Einhaltung des Proliferationsverbots im Rahmen des Atomwaffensperrvertrags über die notwendige Messausstattung. …“1

Transport und Logistik

„Nach derzeitigem Erkenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass außen an Flugzeugen und Containern keine Kontamination zu erwarten ist, da die äußeren Transportbedingungen (Fluggeschwindigkeit bzw. Seewasserbeaufschlagung) etwaige Anhaftungen stark reduzieren dürften. Ferner ist davon auszugehen, dass kontaminationsfreie Produkte durch die feste Einschließung in Flugzeugen oder Containern (hier ggf. mit Einschränkungen betr. Dichtheit) auch nicht während des Transports kontaminiert werden können.

Die Logistikunternehmen treffen vor Ort eigene Maßnahmen. Beispielsweise testet die Lufthansa Cargo AG in Japan alle Frachtsendungen auf Radioaktivität. An den deutschen Flughäfen Frankfurt und München lässt beispielsweise Lufthansa Cargo alle aus Japan ankommenden Flugzeuge auf Radioaktivität überprüfen.

Die niederländischen Behörden und Unternehmen bereiten für den Hafen Rotterdam eine gemeinsame Vorgehensweise vor. Die meisten Container werden schon seit Jahren mit großflächigen Detektoren automatisch auf Radioaktivität untersucht. Gleiches gilt für den Hafen von Antwerpen (System Megaports). Aufgrund der aktuellen Ereignisse ist vorgesehen, Schiffe aus Japan besonders intensiv zu prüfen. Im Hamburger Hafen wurde die Voranmeldefrist für aus Japan kommende Schiffer von einem auf zwei Tage verlängert, zudem müssen Reedereien angeben, in welchen Häfen sie vorher kontrolliert wurden. Die Radioaktivitätskontrollen in Hamburg erfolgen stichprobenartig mit Handmessgeräten und automatischen Anlagen. Hinzu kommen die vorherigen Kontrollen in Rotterdam und Antwerpen.“2

Zur Bestätigung der Angaben des BDI finden Sie unter folgendem Link die „Notice of Environmental Radioactivity Level“ der Saitama Chamber of Commerce and Industry, Japan. Dieses Zertifikat bestätigt, dass von Produkten der J. Morita Tokyo Mfg. Corp. nach amtlicher Messung keine Gefahr durch Radioaktivität ausgeht.

1,2 Holtmann, Thomas (2011): BDI-Konzept zum Umgang der deutschen Industrie mit Lieferungen aus Japan vom 13. April 2011; URL: http://www.bdi.eu/download_content/Presse/Stellungnahme_Lieferungen_Japan.PDF, Stand: 30.05.2011

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