WEEE-Information für Einrichtungen zur Wiederverwertung

Artikel 11 der EU-Richtlinie 2002/96/EC (WEEE) schreibt vor, für Einrichtungen zur Wiederverwertung, die an der Entsorgung elektrischer Geräte beteiligt sind, die erstmals nach dem 13. August 2005 (dieses Datum kann in verschiedenen EU-Ländern unterschiedlich sein) in der EU zum Verkauf gebracht wurden, Informationen zur Verfügung zu stellen. Die J. MORITA MFG. CORP. exportiert einige Medizingeräte in den EU-Markt, die unter Kategorie 8 der WEEE-Richtlinie erfasst sind. Jede Einrichtung zur Wiederverwertung, die solche Informationen benötigt, wendet sich bitte an:

J. MORITA EUROPE GMBH

Frau Petra Kunkel
Justus-von-Liebig-Straße 27b
63128 Dietzenbach, Deutschland

T  +49. 6074. 836 0
F  +49. 6074. 836 299
info@morita.de
www.morita.com/europe

Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden!

Artikel 8 der EU-Richtlinie 2006/66/EG schreibt das Vorhandensein von geeigneten Rücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien und -Akkumulatoren vor.

Der Endverbraucher ist zur Rückgabe aller verbrauchten/defekten Batterien und Akkus verpflichtet. Diese können unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen abgegeben werden.

Die J. MORITA EUROPE GMBH ist als Übergabestelle für verbrauchte Geräte-Batteriegemische bei GRS Batterien (Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem für Batterien) unter der Erzeuger Nr. 1702535 registriert.

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