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Die Medizinproduktebetreiberverordnung gilt für das Errichten, Betreiben und Anwenden sowie das Instandhalten von Medizinprodukten. Die Verordnung regelt u. a. die Instandhaltung und Aufbereitung der Produkte und gibt Anleitung über die Qualitätssicherung.
Gerade als Betreiber eines Medizinproduktes sind Sie in der Pflicht, eine sachgemäße Einweisung zu erlangen. Hierzu finden Sie von uns zwei Formulare, die Sie als Bescheinigung nutzen können:
- Formular nach §7 MPBetreibV
- Bescheinigung über eine sachgerechte Anwendereinweisung